Leistungen
Wir bieten Ihnen persönliche, liebevolle Pflege und Betreuung

Die vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege und Intensivpflege führen wir kompetent durch und rechnen direkt mit Ihrem Kostenträger ab. Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden von uns bis zu den bewilligten Höchstbeträgen direkt mit den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern für Sie abgerechnet.

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege (vom Arzt verordnet)
  • Heimbeatmung und Beatmungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Nachbarschaftshilfe
Unsere individuelle Serviceleistung

Wir vermitteln Ihnen alle notwendige Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern und vieles mehr. Wir bieten Ihnen Bring und Hol Dienst für ihre Medikamente und Rezepte. Wir fahren Sie zu Ihrem Arzttermin und holen Sie wieder ab. Auch bei Behördengängen begleiten wir Sie gerne.

Um die Betreuung zu Hause abzurunden organisieren wir gerne auch Friseure oder Fuß- und Handpflege für Sie.

    Betreuung 24/7

    Unsere Alternative zum Pflegeheim. Um Ihnen das für viele Senioren und Pflegebedürftige so leidvolle Thema eines Wohnortwechsels in ein Pflege- oder Seniorenheim zu ersparen, vermitteln wir Ihnen eine Betreuerin. Die Haushaltshilfe umsorgt Sie 24 Stunden. Sie bewohnt ein Zimmer bei Ihnen und ist persönlich für Sie da. Sie werden bei Ihren Aufgaben des täglichen Lebens und im Haushalt entweder vollständig entlastet oder wunschgemäß nur so weit als nötig. Zur Pflege und fachlichen Beratung kommen täglich – wenn nötig – ausgebildete Krankenpfleger von unserem ambulanten Pflegedienst zu Ihnen ins Haus.

      Erste Schritte und Kosten

      Die Pflegeversicherung bezuschusst die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen je nach Pflegegrad. Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben alle, die täglich und mindestens für 6 Monate auf Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen sind.

      Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrad 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 können die Kosten in entsprechender Höhe mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

      Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie anderer Kostenträger, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten.